Elternbrief Nr. 1

Schuljahr 2011/2012

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Eltern!

 

Ich hoffe, Sie alle konnten Ihre Ferien genießen und hatten mit Ihren Kindern eine schöne und erholsame Zeit.

Die Eltern, deren Kinder neu an unserer Schule sind, möchte ich an dieser Stelle ganz besonders willkommen heißen.

Die Trendmeldungen im Februar lagen bei ca.130, tatsächlich wurden es 174 Anmeldungen. Mit einer so hohen Zahl hatte ich nicht gerechnet und umso mehr freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich trotz der plötzlich entstandenen 5F keinerlei Unterrichtskürzungen vornehmen musste. Sicherlich zu Gute gekommen ist dabei der Umstand, dass durch die Verabschiedung des Doppeljahrgangs auch mit einem Male wieder Kapazitäten freigesetzt wurden.

Überdies freuen wir uns, dass die ausgeschriebene Stelle mit den Fächern Politik und Geschichte mit Herrn Irrgang besetzt werden konnte, der im März sein Referendariat sehr erfolgreich am GaW als Ausbildungsschule beendete. Referendare, die ab dem 1.8.11 neu mit eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt wurden, sind Herr Knaack-Bremme (En, Sp) und Herr Mann (Sn, Ge), beide seit dem 1.5.11 bei uns sowie Frau Schulz (Ge, De) und Frau Struck (De, Sn).

 

Verabschiedet wurden Frau Coordes, Frau Heinrich, Herr Sablowski und Frau Schäfer.

Frau Dr. Blumbergs Versetzungsantrag nach Bremen war erfolgreich, ebenso wie Herrn Matticks Bewerbung auf die Schulleiterstelle am St.-Viti Gymnasium in Zeven. Allen nochmals an dieser Stelle herzlichen Dank für ihr Engagement und ihre Arbeit an unserer Schule.

Dank auch an Frau Sethmacher für die Bereitschaft, als neues Mitglied in der Steuergruppe (Stl, Pe, Sld, Heu) mitzuarbeiten nach der durch den Weggang von Frau Dr. Blumberg vakant gewordenen Stelle

In der Zeit vor den Sommerferien entstand etwas Unruhe bei einigen Eltern, da ich die Wahl der zweiten Fremdsprache bereits mit der Anmeldung der neuen 5. Klassen abfragte und man nun befürchtete, ich würde nur noch sprachhomogene Klassen bilden und nicht mehr den Unterricht der drei Fremdsprachen außerhalb des Klassenverbandes stattfinden lassen, sondern den Musikunterricht der Bläsergruppe.

Wie Sie sehen, war Ihre Sorge unbegründet: Auch dieses Jahr gibt es wieder eine Bläserklasse, und ich freue mich darüber mit Ihnen. Dass wir parallel zur Bläserklasse auch noch sprachhomogene Klassen bilden konnten, ist keine Bedrohung für die Bläserklasse, sondern lediglich der Versuch, die Zahl der Kinder, die nach den ersten beiden Jahren am Gymnasium (also im Zuge der obligatorischen Auflösung der Bläserklasse nach Klasse 6) aus ihrem Klassenverband wieder herausgerissen werden, etwas geringer zu halten.

Vielleicht gelingt es uns ja auch, gemeinsam Ideen zu entwickeln, die den Musikbereich noch mehr stärken.

 

Ebenfalls für Unruhe sorgte die Diskussion darüber, ob das Gymnasium am Wall noch in diesem Jahr den Antrag stellen solle, Ganztagsschule werden zu wollen. Etwa 100 Eltern folgten der Einladung des Schulelternrates zu einem Informationsabend mit anschließender Aussprache. Wie schon bei der letzten Gesamtkonferenz und bei den Sitzungen des Schulvorstandes kristallisierte sich heraus, dass aufgrund der Tatsache, dass sich die vorgeschriebenen Stundentafeln nur umsetzen lassen, wenn auch Unterricht am Nachmittag stattfindet, eine Mittagspause, in der in entsprechenden Räumlichkeiten eine warme Mahlzeit eingenommen werden kann, unabdingbar erscheint. Davon unabhängig wäre die Wahrnehmung der zusätzlichen Angebote im Rahmen einer Ganztagsschule ohnehin freiwillig. Was bliebe, wäre der Wermutstropfen, dass auch bei Vorverlegung des Stundenbeginns eine Verlängerung des Schultages in den Nachmittag hinein von wenigstens fünf Minuten nicht zu umgehen wäre.

 

Der Informationsabend zur Ganztagsschule war nur eine von zahlreichen Initiativen des Schulelternrats in Zusammenarbeit mit dem Schulverein, für die ich sehr dankbar bin. Die Schule profitiert sehr von der tatkräftigen Unterstützung unserer Eltern, als weitere Beispiele seien nur das Berufsforum im März genannt oder die fast schon selbstverständliche Präsenz bei Schulveranstaltungen aller Art, um uns mit Essen und Getränken zu versorgen, von Einsätzen wie bei der Typisierungsaktion ganz zu schweigen. Die Lernmittelausleihe könnte in dieser exklusiven, die Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigenden Form, nicht stattfinden. Die Bibliotheksöffnungszeiten würden empfindlich geringer ausfallen. Nach wie vor haben wir es der Elterninitiative im Rahmen des FIT-Vereins zu verdanken, dass man in unserer Cafeteria regelmäßig frisch belegte Brötchen, Salate und vieles andere mehr für wenig Geld bekommen kann. Dank an alle Beteiligten.

 

Dass unser AG-Angebot erweitert werden konnte, haben wir den Initiativen von Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen zu verdanken. Besonders freue ich mich über die Erweiterung der Angebote in den Bereichen Sport (Rugby / Vei), Musik (Percussion / Rab), Gesundheit (Fitness / Gr, Konzentration durch Tai Chi / Snf) und die Möglichkeit, neben dem DELF-Diplom in Französisch (Bts/Thu/Hey) nun auch das Cambridge Certificate in Englisch (Nav) zu erwerben. Die erweiterte Liste sowie nähere Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage, genauso wie den regelmäßig aktualisierten Terminkalender, Informationen aus den Fachgruppen, Presseberichte und vieles mehr. Dank an Herrn Schönfeld, der unsere Homepage so erfolgreich pflegt; Dank aber auch an alle, die ihm so gut zuarbeiten.

Zum laufenden Schuljahr:

Am ersten Schultag, die Begrüßung der neuen 5. Klassen erfolgt am Freitag um 9.00 Uhr in der Aula, werden die Schülerinnen und Schüler zunächst durch ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in Empfang genommen.

Für den Jahrgang 11 ist es der Jahrgangsleiter Herr Sodys, für den Jahrgang 12 der Jahrgangsleiter Herr Brandt.

Für weitere Beratung und Hilfe bei der Lösung von Problemen stehen überdies unsere Beratungslehrerin Frau Gerking sowie natürlich auch die Schulleitung mit Herrn Spannhake und mir zur Verfügung.

Grundsätzlich hat es sich bewährt, sich einen Termin geben zu lassen, um vorbereitet in die Gespräche gehen zu können, und Betroffene wenn möglich auch bitte zu Beteiligten zu machen.

Unser Förderkonzept (Fa/Rik/Wll) wird weitergeführt: In den Kernfächern (Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch) kann in den unten aufgeführten Jahrgängen Förderunterricht angeboten werden für die Schülerinnen und Schüler, die durch Klassenkonferenzbeschluss dafür vorgeschlagen wurden. Für das nächste Halbjahr gilt der folgende Plan, womit unser Kontingent dann auch erschöpft ist:

La
7

La
8

Fr
7

Sn
7

En
6

Ma
8

Ma
6

De
6

WLL

STL

KAH

RIC

GRI

GA

HES

SAR

 

Dazu kommt das neue GeHa–Förderkonzept (Gemeinsam Hausaufgaben machen) im Jahrgang 5, zu dem noch gesonderte Informationen durch Frau Fach erfolgen werden. Beteiligt sind in jedem Fall die Lehrkräfte Bts, Ga, Pr, Stn.

Auch die Teilnahme am Begabtenverbund konnte fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang gibt es 10 Unterrichtsstunden und die Zusammenarbeit mit den anderen am Verbund beteiligten Schulen wird fortgesetzt

 

Laut Erlassvorgabe werden einige Fächer epochal unterrichtet, das heißt, dass die eine für das ganze Schuljahr vorgesehene Wochenstunde in einem Halbjahr mit zwei Wochenstunden abgeleistet wird. Die Note auf dem Halbjahreszeugnis gilt dann als Ganzjahresnote.

Aufgrund der Hallenbadezeiten wechselt Schwimmen zum Teil halbjährlich mit Sport in der Turnhalle. In Klasse 5 sind im ersten Halbjahr zwei Naturwissenschaften vorgesehen, im zweiten Halbjahr ist es nur eine. Um in beiden Halbjahren auf die vorgeschriebenen 30 Stunden zu kommen, werden die jeweils fünf Mathematikstunden in vier und sechs aufgeteilt. Hier der Überblick des Epochenunterrichts für alle Jahrgänge:

 

Kl.

5

6

7

8

9

1. Hj.

2 Ph

2 Ge

2 Ch

2 Mu

2Ch 2Ku

---

2. Hj

---

2 Ph

2 Bi

2 Ek

2Ek

2Bi

 

Neben diesem nach der Stundentafel erforderlichen epochalen Unterricht muss ich mir aufgrund der noch nicht fest stehenden Personalsituation zum nächsten Halbjahr nach heutigem Informationsstand folgende Kürzungen im 2. Halbjahr vorbehalten:

Ek in Klasse 6, Bi in Klasse 8. In diesen Fällen wären dann die Halbjahresnoten ebenfalls versetzungswirksam.

Diese Anmerkungen haben zunächst nur rein rechtlichen Charakter.

 

Regelmäßig zum Schuljahresbeginn muss ich Sie über einige Erlasse und Vorschriften informieren:

Allen Schülerinnen und Schülern ist natürlich untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Er­laubnis zum Führen von Waffen sind oder er­laubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.

Untersagt ist außerdem das Mitbringen von Munition je­der Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarz­pulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu wer­den. Ein Verstoß gegen diese Verbote würde eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.

Im Rahmen des aktuellen Erlasses des Nieder­sächsischen Kultusministeriums mit dem Titel „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ ha­ben Sie bereits vielfältige Informationen erhal­ten. Hier weise ich nochmals darauf hin, dass sich die Höhe der Ausleihgebühr für einzelne Bücher auch danach richtet, wie lange Ihr Kind diese Lernmittel behält. Oft ist dies für mehrere Jahre der Fall und die Ausleihgebühr wird dann natürlich nur einmal bezahlt. Achten Sie bitte sehr darauf, dass Ihre Kinder die ausgeliehenen Schulbü­cher pfleglich behandeln; sie sollen bitte mit einem Schutzumschlag versehen werden.

Während der Schulzeit und bei Schulveran­staltungen genießen Ihre Kinder einen Unfall­versicherungsschutz. Das gilt natürlich auch für den Weg zur Schule und von der Schule nach Hause sowie für ein eventuelles Mittagessen (Mittagseinkauf) in der Mittagspause. Ein Versicherungsschutz wird jedoch dann nicht mehr anerkannt, wenn größere Umwege gemacht werden oder Ihr Kind während der regulären Schulzeit das Schulgelände verlässt.

Unser Sportunterricht findet nicht nur auf unserem Schulgelände statt. Die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport hal­ten hierzu unter Punkt 4 („Sorgfalts- und Auf­sichtspflicht für Sport erteilende Lehrer“) fest:

„Für den Weg der Schülerinnen und Schüler zu außerhalb des Schulgrund­stückes gelegenen Sportstätten und zurück ist eine Aufsicht nur bei ungenügender Ver­trautheit der Schülerinnen und Schüler mit den Verkehrsverhältnissen und bei Gefähr­dungen, die über das den Schülerinnen und Schülern aus dem täglichen Leben ge­wohnte Maß erheblich hinausgehen, gebo­ten. Die Schülerinnen und Schüler sind über die gebotenen Verhaltensmaßregeln zu beleh­ren.“

Das Verfahren bei Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen ist lt. Erlass so festgelegt:
Extreme Witterungsverhältnisse liegen vor bei z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hoch­wasser und Sturm. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht ausfal­len muss, trifft die Landesschulbehörde. Sie kann die Entscheidungsbefugnis auf die Land­kreise und kreisfreien Städte ihres Zuständig­keitsbereiches übertragen.

a. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekun­darbereichs I, die eine unzumutbare Gefähr­dung auf dem Schulweg durch extreme Witte­rungsverhältnisse befürchten, können ihre Kin­der auch dann für einen Tag zu Hause behal­ten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

b. Ist Unterrichtsausfall nach Nr. 1.2 angeord­net worden, muss gewährleistet sein, dass Aufsichtspflichten gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, erfüllt werden.

Ist zu erwarten, dass während der Unter­richtszeit extreme Witterungsverhältnisse auf­treten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heim­weg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Voraussetzung für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist.

Hohe Temperaturen (Hitzefrei)

Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulperso­nalrats und der Schülervertretung. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die vermin­derte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Schülerinnen und Schüler im Sekundarbe­reich II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Ein­zelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, so ist sie oder er vom Unterricht zu be­freien.

 

In vielen Jahrgängen werden neue Elternvertreterinnen und Elternvertreter gewählt. Hier die Termine für diese Elternabende:

Mittwoch, 24.08., 19.30 / 20.00 Uhr Klassen 9 / 7

Mittwoch, 31.08., 19.30 / 20.00 Uhr Klassen 11 / 5

Die erste Schulelternratssitzung im neuen Schuljahr findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 8. September, um 19.30 Uhr in unserer Aula statt.

Auch mit der unverzichtbaren Hilfe unseres Schulvereins können wieder – wie in den letzten Schuljahren – Autorenlesungen, Gastvorträge und Schulkonzerte angeboten werden.

Das Betriebsprakti­kum der 10. Klassen erstreckt sich vom 14. bis 25. November.

Über alle aktuellen Termine und vieles andere mehr (I-Serv, Vertretungsplan, Informationen zur SekII, zu den einzelnen Fächern usw.) können Sie sich jederzeit auf unserer Homepage www.gaw-verden.de informieren.

Hier noch eine Übersicht über die Ferientermine in diesem Schuljahr, angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag:

Herbstferien

Mo., 17. 10. bis Sa., 29. 10. 2011

Weihnachtsferien

Fr., 23 12. bis Mi., 4. 01. 2012

Halbjahresferien

30. und 31.1. 2012

Osterferien

Mo, 26.3. bis Mi., 11.04. 2011

Ferientag nach Christi Himmelfahrt

Fr., 18.05.2012

Ferientag nach Pfingsten

Di., 29.05.2012

Sommerferien

Mo., 23.07. bis Fr., 31.08.2012

Bitte richten Sie Ihre Reise- und Urlaubsplanung unbedingt nach diesen Terminen aus. Beurlaubungsanträgen kann nur in nachvollziehbar begründeten sehr gravierenden Ausnahmefällen stattgegeben werden!

Nun wünsche ich Ihnen, liebe Eltern, noch einige schöne Sommertage und grüße Sie herzlich.

usl




(Schulleiterin, OStD’)

 

Verden, den 18. August 2011             zum Anfang