SCHULORDNUNG DES GYMNASIUMS AM WALL

Die Schulordnung dient dazu, das Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern auf einer einvernehmlichen, freundlichen und friedlichen Basis sicherzustellen. Von gegenseitigem Respekt getragene Rücksichtnahme ist der täglich anzustrebende Grundwert des Schullebens.

  1. Unterricht und Aufenthaltsmöglichkeiten

Alle am Unterricht Beteiligten sorgen für einen störungsfreien Ablauf des Schulbetriebes, den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich zum Beispiel in der Cafeteria oder, wenn sie arbeiten wollen, in der Bibliothek auf. Bei der Wahl anderer Aufenthaltsorte achtet jede/jeder darauf, dass der Unterricht in der Nähe des Aufenthaltsortes nicht gestört wird, dies gilt auch für Unterricht bei warmem Wetter auf dem Schulhof.

Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

  1. Stunde: 7.50   -     8.35 Uhr          Pause:     8.35   -     8.40 Uhr               
  2. Stunde: 8.40   -     9.25 Uhr          Pause:     9.25   -     9.45 Uhr
  3. Stunde: 9.45   -   10.30 Uhr                                 
  4. Stunde: 10.30   -   11.15 Uhr        Pause:   11.15   -   11.35 Uhr
  5. Stunde: 11.35   -   12.20 Uhr        Pause:   12.20   -   12.25 Uhr                
  6. Stunde: 12.25   -   13.10 Uhr        Pause:   13.10   -   13.50 Uhr
  7. Stunde: 13.50   -   14.35 Uhr                                             
  8. Stunde: 14.35   -   15.20 Uhr        Pause:   15.20   -   15.30 Uhr
  9. Stunde: 15.30   -   16.15 Uhr                                             
  10. Stunde: 16.15 -   17.00 Uhr                      

Die Zeiten des Wahlunterrichts und des Sportunterrichts in der gymnasialen Oberstufe ab der 9. Stunde können frei und einvernehmlich den jeweiligen Bedingungen gemäß vereinbart werden.

  1. Aufenthalt in Klassenräumen und Fluren

In den großen Pausen sowie in der Mittagspause (nach der 6. Stunde) verlassen die Schülerinnen und Schüler, die sich im Hauptgebäude aufhalten, die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Schulhof oder nutzen die Aufenthaltsbereiche des Erdgeschosses. Die Unterrichtsräume bleiben während dieser Zeiten zur eigenen Sicherheit und zum Schutz des Inventars abgeschlossen.

  1. Verlassen des Schulgrundstücks

Aus rechtlichen Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 das Schulgrundstück während der Pausen und in unterrichtsfreien Stunden nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Für den Wechsel zwischen verschiedenen Schulgebäuden und während der Mittagspause (nach der 6. Stunde) gilt diese Genehmigung pauschal als erteilt, wodurch voller Versicherungsschutz besteht.

  1. Beurlaubungen

4.1 Beurlaubungen bis zur Dauer von drei Unterrichtstagen werden beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin oder beim Jahrgangstutor von den Eltern schriftlich beantragt.

4.2 Volljährige Schülerinnen und Schüler stellen Anträge auf Beurlaubung schriftlich beim zuständigen Jahrgangstutor.

4.3 Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor den oder im Anschluss an die Ferien und Beurlaubungen von mehr als drei Tagen werden rechtzeitig beim Schulleiter beantragt.

  1. Erkrankungen

5.1 Bei Erkrankung wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder der Jahrgangstutor möglichst umgehend, spätestens aber nach drei Tagen, durch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.

5.2 Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich bei der betreffenden Lehrkraft bzw. bei der der folgenden Stunde ab und legen nach Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor.

5.3 Volljährige Schülerinnen und Schüler benachrichtigen bei Erkrankung den zuständigen Jahrgangstutor spätestens nach drei Tagen.

  1. Handy-Gebrauch

 Die Nutzung des Handys ist grundsätzlich in der Unterrichtszeit und im Hauptgebäude und auf dem Schulhof untersagt. Das Handy ist ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Die unterrichtende Lehrkraft kann zeitlich/räumlich definierte Ausnahmen gestatten.

In den großen Pausen darf das Handy nur auf dem Schulhof im Bereich zwischen dem Eingang an den Kunsträumen und der Fensterfront der Bibliothek für die Kommunikation genutzt werden.

Die Nutzung der Tablets erstreckt sich auf den Unterricht und unterrichtliche Inhalte.

Die Tabletnutzung in den großen Pausen ist wie die Handynutzung geregelt.

In den sogenannten „Regenpausen“ (werden angesagt), ist jeweils eine Hälfte der Pause die alte bzw. die neue Lehrkraft im Raum anwesend. Die Handynutzung bzw. Tabletnutzung wird dann bei der Lehrkraft erbeten.

  1. Waffenverbot

Die Schule ist ein Lebensraum zur Einübung in friedliches Miteinander. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist daher - ebenso wie der Gebrauch von gefährlichen Wurfgeschossen - verboten.

  1. Rauchen, alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel

Das Rauchen ist im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände untersagt. 

Der Konsum alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen generell untersagt.

Im Einzelfall (zum Beispiel bei Festveranstaltungen) wird durch die Schulleitung entschieden, ob alkoholische Getränke zugelassen werden. 

  1. Sauberkeit in der Schule – Haftung für Schäden – Wertsachen

9.1 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist für die Sauberkeit in der Schule - in den jeweiligen Klassen-, Kurs- und Fachräumen sowie auf dem Schulgelände - verantwortlich.

9.2 Für grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen der Schule haften die Eltern der betreffenden Schülerinnen und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst.

Schäden werden der Klassenleitung bzw. Jahrgangsleitung sowie dem Hausmeister unverzüglich gemeldet.

9.3 Jede Schülerin, jeder Schüler ist für ihre/seine Wertsachen selbst verantwortlich. Bei Verlust haften weder die Schule noch der Schulträger.

 

 

  1. Konfliktlösung

Konflikte gehören zum Alltagsleben; die Schule bietet täglich Gelegenheiten, sie sinnvoll zu lösen. Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner sind zunächst immer die am Konflikt Beteiligten, seien dies Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler oder Eltern. Erst bei nicht lösbar erscheinenden Problemen können weitere Personen hinzugezogen werden, insbesondere die Streitschlichterinnen und Streitschlichter, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sowie die Jahrgangstutoren, die Beratungslehrerin, der Schulleiter, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, Schülervertreterinnen und Schülervertreter, Elternvertreterinnen und Elternvertreter.

  1. Parkplatz

Parkberechtigte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erhalten im Sekretariat einen Parkausweis.

  1. Nutzerordnungen

Diese Schulordnung findet ihre Ergänzung durch Nutzerordnungen für besondere schulische Einrichtungen wie z.B. die Bibliotheksordnung, Nutzerordnung Informationstechnik (NT-Räume und die IServ-Nutzung).

Stand: 04. Oktober 2023