Betrifft: „Handynutzung“


Die Gesamtkonferenz vom 23.10.13 fasste mit großer Mehrheit den folgenden Beschluss zur Änderung der Schulordnung, der ab dem 1.11.2013 in Kraft tritt:
Inbetriebnahme, Nutzung und sichtbares Tragen von elektrischen Geräten wie Handys / Smart-Phones, iPods, iPads, MP3-Playern, internetfähigen Geräten / Uhren, etc. sowie entsprechendem Zubehör ist Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgrundstück während der Schulzeiten von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr nicht gestattet.
Für jeweilige Ausnahmen* ist eine vorherige Absprache mit einer Lehrkraft (in der Regel die unterrichtende oder Aufsicht führende) erforderlich.
*z.B. Notfälle (Krankheit, Unfall), überraschender Unterrichtsausfall
Ein Verstoß gegen die Schulordnung hätte folgende Konsequenzen:
1. Einbehalten des ausgeschalteten Handys bis zum Ende des Schultages, die Herausgabe erfolgt durch die Schulleitung.
2. Im Wiederholungsfall: Benachrichtigung der Eltern
3. Weitere Ordnungsmaßnahmen: Siehe „Niedersächsisches Schulgesetz“, § 61
4. Im Falle des Missbrauchs (Verstoß gegen Strafgesetze): Übergabe an die Polizei.


Liebe Schülerinnen und Schüler,


trotz der im Vorfeld mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern geführten Gespräche über unterschiedliche Möglichkeiten der eingeschränkten Handynutzung, fand sich auf der Gesamtkonferenz keine Mehrheit für den Vorschlag, es bei Abmachungen und/oder Empfehlungen zu belassen.
Wir gehören also ab dem 1.11.13 zu den vielen Schulen, die ihren Bildungsauftrag durch die um sich greifende Handynutzung bei Jugendlichen gefährdet sehen und deshalb zu dieser Maßnahme greifen.
Es bleibt mir nur der Aufruf an alle, es uns gegenseitig nicht zu schwer zu machen, diese Regelung als Gewinn für die Schulgemeinschaft zu begreifen und nicht als Verlust für den Einzelnen.

Das Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 86, Ablehnung: 5, Enthaltung: 12


Petra Sehrt
Schulleiterin